Mo., 11 Mai 2026
/Deutsche Staatsbürgerschaft & Einbürgerung
1. Warum ist ein Basiskonto wichtig?
Ein Konto ist heutzutage selbstverständlich geworden. Miete, Telefon, Versicherungen und Strom werden durch Geld vom eigenen Konto beglichen. Es ist nicht mehr üblich, dass Arbeitgeber das Gehalt in bar ausbezahlen. Auch der Bezug von sozialen Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt ist meist nur mit einem eigenen Konto möglich. Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) im Jahr 2016 hat nun jeder Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto.
2. Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto ist eine Art Ersatz für ein normales Girokonto. Versuchen Sie zunächst ein Standard-Girokonto zu eröffnen. Sollten Sie von der Bank abgewiesen werden, können Sie die Eröffnung eines Basiskontos beantragen. Das Basiskonto funktioniert grundsätzlich auf Guthabenbasis. Die Bank und der Kontoinhaber können aber eine Überziehungsmöglichkeit (Dispo) vereinbaren. Die Bank ist allerdings nicht dazu verpflichtet, einen Dispo zu gewähren. Eine Kreditkarte bekommen Sie nur, wenn Sie Ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und schuldenfrei sind.
3. Welche Leistungen bietet es?
• Bareinzahlungen und Auszahlungen
• Ausführungen von Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen
• Bargeldloses Zahlen (Geldkartengeschäfte)
4. Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Jeder hat Anspruch auf ein Basiskonto, auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete. Wer ein Konto überwiegend für gewerbliche Zwecke nutzen möchte, hat aber keinen Anspruch auf ein Basiskonto.
5. Wo und wie kann ich das Basiskonto beantragen?
Jedes Kreditinstitut, das Zahlungskonten anbietet, muss auch ein Basiskonto zur Verfügung stellen. Mit dem ausgefüllten Antragsformular können Sie ein Basiskonto beantragen. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Für Asylsuchende und Geduldete reicht auch der Ankunftsnachweis gemäß § 63a Asylgesetz oder die Duldungsbescheinigungen nach § 60a Abs. 4 AufenthG aus. Wohnungslose Menschen können auch eine Postadresse, zum Beispiel die Adresse einer Einrichtung der Wohnungslosenarbeit oder von Freunden bzw. Familienangehörigen, angeben.
6. Was kostet ein Basiskonto?
Ein Basiskonto muss nicht kostenfrei angeboten werden. Es fallen in der Regel Kontoführungsgebühren an. Einige Banken verlangen auch eine einmalige Einrichtungsgebühr. Banken dürfen aber keine überhöhten Gebühren für ein Basiskonto fordern, sie müssen angemessen sein und sich am Nutzerverhalten orientieren.
7. Kann der Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt werden?
Die Ablehnung einer Kontoeröffnung ist nur aus gesetzlich geregelten Gründen zulässig. Wenn Sie zum Beispiel bei einem anderen Kreditinstitut bereits über ein Basiskonto bzw. ein Konto mit vergleichbaren Funktionen verfügen und Sie es tatsächlich nutzen können oder falls Sie sich der Bank gegenüber strafbar gemacht haben, kann Ihr Antrag abgelehnt werden. Die Kontoeröffnung darf aber nicht wegen schlechter Deutschkenntnisse, fehlender Bonität oder schlechter Schufa verweigert werden.
8. Wie kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?
Wenn Ihr Antrag auf Kontoeröffnung abgelehnt wird oder das Kreditinstitut nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen über Ihren Antrag entscheidet, können Sie einen kostenlosen Überprüfungsantrag bei der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, stellen. Die BaFin kann die Kontoeröffnung bei der Bank anordnen, wenn die Ablehnung nicht rechtmäßig war.
9. Kann das Basiskonto gekündigt werden?
Sie können das Basiskonto jederzeit kündigen. Die Bank darf allerdings nur in Ausnahmefällen kündigen. Wenn Sie beispielsweise Kontoführungsgebühren nicht bezahlt, bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht oder Geldwäsche betrieben haben. Eine Kündigung darf nicht wegen fehlender Bonität oder schlechter Schufa ausgesprochen werden.
10. Kann das Basiskonto gepfändet werden?
Das Basiskonto kann durch Gläubiger gepfändet werden. Sie können aber das Basiskonto sofort bei Eröffnung mit einer Pfändungsschutzfunktion versehen lassen. Ein bestehendes Basiskonto kann auf Antrag nachträglich in ein Pfändungsschutzkonto - das sogenannte P-Konto - umgewandelt werden.
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Mo., 11 Mai 2026
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Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Teil 3
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