Autokauf während der Insolvenz – Was Sie wissen müssen
Sa., 27 Jun 2026
Insolvenz

Autokauf während der Insolvenz – Was Sie wissen müssen


Sie befinden sich in einem Insolvenzverfahren und benötigen ein Auto? Das ist grundsätzlich möglich – aber es gibt wichtige Regeln zu beachten, damit Sie Ihr Fahrzeug behalten dürfen und Ihre Restschuldbefreiung nicht gefährden.


Grundsätzliches: Kein Verbot, aber Vorsicht


Ein Autokauf ist während der Insolvenz nicht verboten. Allerdings unterliegt Ihr Vermögen der Aufsicht des Treuhänders (bei der Verbraucherinsolvenz) bzw. des Insolvenzverwalters (bei der Regelinsolvenz). Das bedeutet: Die Herkunft des Kaufgeldes und der Wert des Fahrzeugs spielen eine entscheidende Rolle.


Was passiert mit einem neu gekauften Auto?


Ein Fahrzeug, das Sie während des laufenden Verfahrens kaufen, gilt als Neuerwerb und fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse (§ 35 Abs. 1 InsO). Der Treuhänder kann es also verwerten – selbst wenn Sie es aus Ihrem unpfändbaren Einkommen bezahlt haben.


Ausnahme: Wenn Sie das Auto zwingend für Ihre Erwerbstätigkeit benötigen (nicht nur für den Arbeitsweg, den Sie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen könnten), kann es unter den Pfändungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO fallen. Gleiches gilt bei schweren gesundheitlichen Einschränkungen.


Wertgrenze und Austauschpfändung


Auch bei bestehendem Pfändungsschutz kann der Treuhänder bei höherwertigen Fahrzeugen (in der Regel über 5.000–10.000 €) eine sogenannte Austauschpfändung vornehmen: Er überlässt Ihnen ein günstigeres Fahrzeug und führt den Mehrerlös der Insolvenzmasse zu.


Woher darf das Geld stammen?


Der Treuhänder prüft, ob Sie für den Kauf pfändbares Vermögen oder meldepflichtige Einnahmen verwendet haben:

  • Erbschaften und Schenkungen müssen dem Treuhänder gemeldet werden – die Hälfte davon ist an die Masse abzuführen (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
  • Ersparnisse aus dem Pfändungsfreibetrag schützen nicht automatisch – der BGH hat entschieden, dass auch diese in die Masse fallen können.

Finanzierung während der Insolvenz


Eine Autofinanzierung ist in der Praxis sehr schwierig:

  • Banken lehnen Kreditanfragen bei laufender Insolvenz fast immer ab.
  • Neue Schulden können Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtern und die Restschuldbefreiung gefährden.
  • Falls überhaupt eine Finanzierung möglich ist, dann meist nur zu sehr ungünstigen Konditionen.

Praktische Empfehlungen


  1. Vor dem Kauf den Treuhänder informieren – auch wenn keine formelle Genehmigung vorgeschrieben ist, vermeiden Sie so spätere Probleme.
  2. Berufliche Notwendigkeit dokumentieren – legen Sie Nachweise vor (Arbeitsvertrag, Einsatzorte, fehlende ÖPNV-Anbindung).
  3. Wert des Fahrzeugs niedrig halten – ein günstiges, angemessenes Fahrzeug hat die besten Chancen, bei Ihnen zu verbleiben.

Wir unterstützen Sie


Als Service- und Dolmetscherbüro für rumänische Kunden in Deutschland stehen wir Ihnen zur Seite: Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit Treuhändern, Behörden und Beratungsstellen – in Ihrer Sprache und mit Verständnis für Ihre Situation. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei Fragen rund um Ihre Insolvenz benötigen.


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