Sozialleistungen und wichtige Behörden
Di., 16 Jun 2026
Sozialleistungen

Sozialleistungen und wichtige Behörden


Das deutsche Sozial- und Leistungssystem bietet viele Möglichkeiten für Arbeitnehmer, Familien und Arbeitssuchende. Gleichzeitig ist es jedoch sehr komplex und für viele Menschen schwer zu verstehen, insbesondere wenn Sprachbarrieren bestehen oder Erfahrungen mit deutschen Behörden fehlen.

Als Service- und Dolmetscherbüro unterstützen wir rumänische Bürger dabei, sich im deutschen System zurechtzufinden, ihre Ansprüche zu verstehen und sicher mit Behörden zu kommunizieren. Wir helfen nicht nur beim Übersetzen, sondern auch beim gesamten organisatorischen Ablauf – von der Antragstellung bis zur Kommunikation mit den zuständigen Stellen.


Arbeitslosengeld (ALG I)


Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch darauf hat grundsätzlich nur, wer zuvor in Deutschland gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Voraussetzung ist außerdem, dass man arbeitslos gemeldet ist und aktiv nach einer neuen Beschäftigung sucht.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und beträgt in der Regel etwa 60 Prozent des letzten Nettogehalts, bei Personen mit Kindern etwa 67 Prozent. Die Dauer der Zahlung liegt meist zwischen sechs und zwölf Monaten, kann aber bei längerer Versicherungszeit oder höherem Alter auch bis zu 24 Monate betragen.

Im Rahmen der europäischen Regelungen ist es zudem möglich, dass Versicherungszeiten aus anderen EU-Ländern angerechnet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann das Arbeitslosengeld sogar vorübergehend in ein anderes EU-Land mitgenommen werden.


Bürgergeld


Das Bürgergeld, das früher als Hartz IV bekannt war, wird über das Jobcenter verwaltet. Diese Leistung ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Für EU-Bürger gelten dabei besondere Regeln. Ein Anspruch besteht in der Regel nur dann, wenn bereits in Deutschland gearbeitet wurde oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besteht, das meist erst nach fünf Jahren Aufenthalt erworben wird. Wer ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt, hat in den ersten Jahren normalerweise keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Die Höhe der Leistung ist als fester Regelsatz definiert und wird zusätzlich durch die Übernahme angemessener Wohn- und Heizkosten ergänzt.


Kindergeld


Das Kindergeld wird in Deutschland von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist eine wichtige Unterstützung für Familien. Anspruch haben Eltern, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, unabhängig von ihrer EU-Staatsangehörigkeit.

Das Kindergeld beträgt derzeit 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, kann aber bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr weiterlaufen.

Besonders wichtig ist die Situation, wenn Kinder in Rumänien leben. In solchen Fällen greift das EU-Koordinierungsrecht. Wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet, kann grundsätzlich auch dann Kindergeld beantragt werden, wenn das Kind im Ausland lebt. Je nach Situation entscheidet jedoch das zuständige Land, welches Land vorrangig zahlt. Oft kommt es dabei zu sogenannten Differenzzahlungen zwischen Deutschland und Rumänien. Für die Antragstellung sind entsprechende Nachweise erforderlich, zum Beispiel Schulbescheinigungen oder Meldebestätigungen sowie EU-Formulare wie E401 und E411.


Kinderzuschlag und ergänzende Leistungen


Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland zusätzliche Unterstützungen für Familien mit geringem Einkommen. Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die zwar grundsätzlich genug für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, aber nicht ausreichend Einkommen haben, um die Bedürfnisse ihrer Kinder vollständig zu decken.

In vielen Fällen kann der Kinderzuschlag zusammen mit Wohngeld oder ergänzenden Leistungen zum Bürgergeld kombiniert werden. Ziel dieser Unterstützung ist es, Familien finanziell zu entlasten und Kinderarmut zu vermeiden.


Rentenansprüche aus Arbeit in Deutschland


Auch die Rente ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Wer in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, erwirbt damit Rentenansprüche – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Für EU-Bürger gilt außerdem das Prinzip der europäischen Koordination. Das bedeutet, dass alle Arbeitszeiten, die in verschiedenen EU-Ländern zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden können. Jeder Staat zahlt später seinen eigenen Anteil an der Rente, abhängig von den dort geleisteten Beitragsjahren.

Der Rentenantrag wird in der Regel in dem Land gestellt, in dem zuletzt gearbeitet wurde. Von dort aus wird der Antrag automatisch an die anderen beteiligten Länder weitergeleitet.

Das reguläre Rentenalter in Deutschland liegt derzeit bei 67 Jahren, wobei ein früherer Renteneintritt ab 63 Jahren möglich ist, allerdings mit Abschlägen. Nach 45 Beitragsjahren bestehen unter bestimmten Voraussetzungen auch Möglichkeiten für einen früheren und teilweise abschlagsfreien Rentenbeginn.


Unsere Unterstützung als Service- und Dolmetscherbüro


Wir unterstützen unsere Kunden bei der Kommunikation mit deutschen Behörden und erklären Bescheide verständlich. Außerdem helfen wir beim Ausfüllen von Anträgen für Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld und prüfen Unterlagen vor der Abgabe.

Zusätzlich übernehmen wir Übersetzungen aus dem Rumänischen und helfen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente, damit Anträge vollständig und korrekt eingereicht werden.


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