P-Konto
Di., 21 Apr 2026
P-Konto

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Pfändungsschutzkonto


Warum ein P-Konto einrichten?

Seit 2012 kann das Guthaben auf dem Konto nur noch durch das P-Konto vor den Gläubigern geschützt werden.

Was steckt dann dahinter?

Für Arbeitseinkommen gilt eine Pfändungsfreigrenze. Ebenso sind Hartz-IV-Bezüge, Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen pfändungsgeschützt. Ein Problem bestand immer dann, wenn diese Zahlungen auf dem Konto gutgeschrieben waren. Dann verwandelten sich die ursprünglich pfändungsgeschützten Ansprüche in Bankguthaben. Bankguthaben war aber nicht pfändungsgeschützt.

Was nun?

Früher konnte man das Existenzminimum nur sichern durch rechtzeitige Abhebung der Sozialleistungen oder durch in jedem Einzelfall erkämpfte Freigabebeschlüsse des Amtsgerichts. Das ist vorbei. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.

Stattdessen gibt es jetzt das P-Konto.

Wer kann ein P-Konto beantragen?

Jedermann kann ein P-Konto beantragen. Die Bank oder Sparkasse ist verpflichtet, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konten geführt werden.

Wer braucht das P-Konto?

Jedermann kann ein P-Konto beantragen, ganz unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Bezieher von Sozialleistungen sollten über ein P-Konto auf jeden Fall nachdenken.

Ein Muss ist ein P-Konto für all diejenigen, die bereits eine laufende Pfändung haben, die ruhenden Pfändungen haben oder die damit rechnen, zukünftig von Pfändungen bedroht zu sein.

Und wenn schon gepfändet ist?

Auch dann ist noch nicht alles verloren. Wenn das Konto innerhalb von vier Wochen seit Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, können sie über den gepfändeten Betrag in Höhe der Freigrenze wieder verfügen. Die Bank ist verpflichtet, auf Ihren Antrag Ihr Konto innerhalb von vier Werktagen nach Ihrem Antrag auf ein P-Konto umzustellen. Wenn diese Fristen einzuhalten sind und Sie nicht mehr Zeit verloren haben, können Sie den pfändungsfreien Betrag also durch einen schnellen Antrag gegenüber Ihrer Bank noch retten.

Nachteile eines P-Konto?

Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto wird seitens der Wirtschaftsauskunfteien registriert und negativ beurteilt. Das kann zur Einschränkung der Kreditwürdigkeit führen.

Und die Bank?

Banken dürfen die P-Konto-Umwandlung nicht ablehnen. Im Einzelfall hat es Probleme mit teilweise erhöhten Kosten für ein P-Konto gegeben. Einige Banken sind dazu übergegangen Serviceleistungen bei der Umwandlung zu kürzen. Das dürfte nicht zulässig sein. Dem Kunden bleibt zunächst nichts anderes übrig, als sich eine andere Bank zu suchen. Zahlreiche Institute bieten ihre günstigen Konditionen auch für P-Konten an.

Pfändungsschutz für alles?

Auf dem P-Konto ist nur der pfändungsfreie Betrag geschützt. Das ist wenigstens ein Grundbetrag von 1.559,99 € je Monat. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich dieser Grundbetrag nach der Pfändungstabelle.

Ansparen?

Wenn Sie jeweils einen Teil des Guthabens auf dem Konto belassen, kann sich mit der Zeit ein Guthaben ansammeln, das den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Dieser angesparte Betrag ist dann grundsätzlich nicht pfändungsgeschützt. Eine Ausnahme gilt nur für auf dem nächsten Kalendermonate übertragene Guthaben, die dadurch eingetreten sind, dass Sie im Vormonat nicht über die gesamten Pfändungsfreibeträge verfügt haben.

Über längere Zeit auf dem P-Konto angesparte Guthabenbeträge sind pfändbar.

P-Konto-Bescheinigung?

Eine Bescheinigung für die Errichtung des P-Kontos braucht nur derjenige, der Unterhaltsverpflichtungen hat und daher einen höheren Pfändungsfreibetrag als den Grundbetrag von 1.559,99 € schützen lassen kann.

Der Basisbetrag kann darüber hinaus noch erhöht werden, wenn auf dem Konto Sozialleistungen eingehen.


AG-SBV-P-Konto-Bescheinigung_2025-0701-final-PDF.pdf
P-Konto Beispiel.pdf

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