PD U2
Fr., 01 Mai 2026
Arbeitslosengeld

PD U2

Export des Anspruchs bei Arbeitslosigkeit


1. Der Vordruck U2

Der Vordruck U2 ist die Genehmigung eines „Exports“ Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit wenn Sie

in einem EU-Land(1) arbeitslos geworden sind und in einem anderen EU-Land nach Arbeit suchen

möchten.


2. Wo und wann erhalten Sie den Vordruck U2 ?

Den Vordruck U2 erhalten Sie bei der Arbeitsverwaltung oder dem Sozialversicherungsträger des

Landes, in dem Sie arbeitslos geworden sind. Sie sollten den Vordruck U2 unbedingt beantragen,

bevor Sie aus dem Land ausreisen (andernfalls könnte es sein, dass Sie keinen Anspruch auf den

„Export“ Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben).


3. Was ist zu tun, bevor Sie das Land verlassen, in dem Sie Arbeitslosengeld beziehen ?

Nachdem Sie arbeitslos werden, müssen Sie der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie

Arbeitslosengeld beziehen, mindestens vier Wochen zur Verfügung stehen, bevor Sie diese Leistung in

ein anderes Land „exportieren“ können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen die

Arbeitsverwaltung oder der Sozialversicherungsträger jedoch die Erlaubnis erteilen, vor Ablauf

dieses Zeitraums auszureisen. Wenn Sie in Betracht ziehen, in einem anderen Land nach Arbeit zu

suchen, sollten Sie sich vorher immer an die Arbeitsverwaltung in Ihrem Land wenden, um sich über

die Möglichkeit des Exports Ihres Leistungsanspruches zu erkundigen. Die Arbeitsverwaltung wird Sie

beraten und Ihnen gegebenenfalls den Vordruck U2 ausstellen.


4. Verwendung des Vordrucks U2

Sie müssen den Vordruck U2 der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie nach Arbeit suchen, bei der

Meldung

zur Arbeitsuche vorlegen. Diese Meldung bei der Arbeitsverwaltung des betreffenden Landes müssen

Sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ausreise vornehmen. Geschieht dies, wird Ihr

Arbeitslosengeld lückenlos weiter-gezahlt. Wenn Sie sich erst nach Ablauf dieser Frist melden, wird

Ihr Arbeitslosengeld erst ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitsuchend gemeldet haben. Eine

vollständige Liste der Versicherungsträger finden Sie unter


5. Was Sie im Land, in dem Sie Arbeit suchen, beachten müssen

Sie müssen die Verpflichtungen und Kontrollverfahren einhalten, die von der Arbeitsverwaltung oder

dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie nach Arbeit suchen, festgelegt wurden. Die

Arbeitsverwaltung in diesem Land wird Sie über die entsprechenden Verfahren informieren, wenn Sie

den Vordruck U2 vorlegen.


6. Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes

Ihr Arbeitslosengeld wird direkt von der Arbeitsverwaltung oder dem zuständigen Träger in dem Land,

das diese Leistung erbringt, an Sie ausgezahlt.

Ihr Arbeitslosengeld wird für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt, sofern Sie alle

vorgeschriebenen Verfahren einhalten und weiterhin arbeitslos sind. Die Arbeitsverwaltung oder der

Sozialversicherungsträger in dem Land, das Arbeitslosengeld an Sie auszahlt, kann diesen Zeitraum

auf höchstens sechs Monate verlängern. Ihr Arbeitslosengeld kann nur so lange gezahlt werden, wie

Sie in dem Land, das die Leistung erbringt, anspruchsberechtigt sind. Wenn also zum Beispiel das

betreffende Land höchstens sechs Monate lang Arbeitslosengeld zahlt und Sie sich nach 4-monatigem

Leistungsbezug entscheiden, in einem anderen Land nach Arbeit zu suchen, dann können Sie Ihren

Leistungsanspruch höchstens zwei Monate in dieses Land

„exportieren“.


PD_U2_Informationen_zum_Vordruck_U2.pdf

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