Mo., 11 Mai 2026
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Buchhaltung
Basiswissen Buchführung und Bilanzierung
1. Der Vordruck U2
Der Vordruck U2 ist die Genehmigung eines „Exports“ Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit wenn Sie
in einem EU-Land(1) arbeitslos geworden sind und in einem anderen EU-Land nach Arbeit suchen
möchten.
2. Wo und wann erhalten Sie den Vordruck U2 ?
Den Vordruck U2 erhalten Sie bei der Arbeitsverwaltung oder dem Sozialversicherungsträger des
Landes, in dem Sie arbeitslos geworden sind. Sie sollten den Vordruck U2 unbedingt beantragen,
bevor Sie aus dem Land ausreisen (andernfalls könnte es sein, dass Sie keinen Anspruch auf den
„Export“ Ihrer Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben).
3. Was ist zu tun, bevor Sie das Land verlassen, in dem Sie Arbeitslosengeld beziehen ?
Nachdem Sie arbeitslos werden, müssen Sie der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie
Arbeitslosengeld beziehen, mindestens vier Wochen zur Verfügung stehen, bevor Sie diese Leistung in
ein anderes Land „exportieren“ können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen die
Arbeitsverwaltung oder der Sozialversicherungsträger jedoch die Erlaubnis erteilen, vor Ablauf
dieses Zeitraums auszureisen. Wenn Sie in Betracht ziehen, in einem anderen Land nach Arbeit zu
suchen, sollten Sie sich vorher immer an die Arbeitsverwaltung in Ihrem Land wenden, um sich über
die Möglichkeit des Exports Ihres Leistungsanspruches zu erkundigen. Die Arbeitsverwaltung wird Sie
beraten und Ihnen gegebenenfalls den Vordruck U2 ausstellen.
4. Verwendung des Vordrucks U2
Sie müssen den Vordruck U2 der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie nach Arbeit suchen, bei der
Meldung
zur Arbeitsuche vorlegen. Diese Meldung bei der Arbeitsverwaltung des betreffenden Landes müssen
Sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ausreise vornehmen. Geschieht dies, wird Ihr
Arbeitslosengeld lückenlos weiter-gezahlt. Wenn Sie sich erst nach Ablauf dieser Frist melden, wird
Ihr Arbeitslosengeld erst ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitsuchend gemeldet haben. Eine
vollständige Liste der Versicherungsträger finden Sie unter
5. Was Sie im Land, in dem Sie Arbeit suchen, beachten müssen
Sie müssen die Verpflichtungen und Kontrollverfahren einhalten, die von der Arbeitsverwaltung oder
dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie nach Arbeit suchen, festgelegt wurden. Die
Arbeitsverwaltung in diesem Land wird Sie über die entsprechenden Verfahren informieren, wenn Sie
den Vordruck U2 vorlegen.
6. Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes
Ihr Arbeitslosengeld wird direkt von der Arbeitsverwaltung oder dem zuständigen Träger in dem Land,
das diese Leistung erbringt, an Sie ausgezahlt.
Ihr Arbeitslosengeld wird für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt, sofern Sie alle
vorgeschriebenen Verfahren einhalten und weiterhin arbeitslos sind. Die Arbeitsverwaltung oder der
Sozialversicherungsträger in dem Land, das Arbeitslosengeld an Sie auszahlt, kann diesen Zeitraum
auf höchstens sechs Monate verlängern. Ihr Arbeitslosengeld kann nur so lange gezahlt werden, wie
Sie in dem Land, das die Leistung erbringt, anspruchsberechtigt sind. Wenn also zum Beispiel das
betreffende Land höchstens sechs Monate lang Arbeitslosengeld zahlt und Sie sich nach 4-monatigem
Leistungsbezug entscheiden, in einem anderen Land nach Arbeit zu suchen, dann können Sie Ihren
Leistungsanspruch höchstens zwei Monate in dieses Land
„exportieren“.
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