Forderungseintreibung
Mo., 11 Mai 2026
Forderungseintreibung

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Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Teil 3


Gerichtsliches Verfahren & Zwangsvollstreckung


Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch beziehungsweise Einspruch ein, wird die Angelegenheit in der Regel an das zuständige Streitgericht abgegeben.


1. Widerspruch ./. Einspruch


Widerspruch (gegen Mahnbescheid):

  • Wird innerhalb von zwei Wochen gegen einen Mahnbescheid eingelegt.
  • Ziel: Verhindert, dass der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erzielt
  • Folge: Das Mahnverfahren wird gestoppt
  • Abgabe nur auf Antrag

Einspruch (gegen Vollstreckungsbescheid):

  • Wird innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt
  • Ziel: Der bereits erlassene Titel (Vollstreckungsbescheid) soll beseitigt werden
  • Folge: Das Verfahren geht automatisch in das streitige Verfahren über, auch ohne Antrag

Wenn Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurden, endet die Zuständigkeit des zentralen Mahngerichts.


Klageverfahren

Im Rahmen eines Klageverfahrens muss die Forderung ausführlich begründet und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Rechnungen
  • Verträge
  • Mahnungen
  • Schriftverkehr
  • Zahlungsnachweise

Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und setzt dem Gegner Fristen zur Stellungnahme. Je nach Verfahren kann anschließend ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfinden. In bestimmten Fällen erfolgt auch eine Beweisaufnahme.


Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht durch Urteil oder Beschluss.


Zuständigkeit der Gerichte

Welche Gerichte zuständig sind, richtet sich insbesondere nach dem Streitwert der Forderung.


Amtsgericht

  • Streitwert bis 10.000,00 €
  • Mietstreitigkeiten über Wohnraum
  • bestimmte weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Es ist kein Anwalt vorgeschrieben.


Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um sich in dem Termin zu verständigen, können Sie vor dem Termin mitteilen, dass Sie einen Dolmetscher benötigen.


Landgericht

  • Streitwerte über 10.000,00 €
  • besondere Zivilverfahren

Vor dem Landgericht besteht die Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.


Zwangsvollstreckung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor wie zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil, kann die Forderung zwangsweise durchgesetzt werden.


Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Vermögensauskunft
  • Sachpfändung
  • Ratenzahlungsvereinbarung

Ziel ist es, die offene Forderung durchzusetzen, damit Sie an ihr Geld kommen.


Unsere Unterstützung

Wir unterstützen Sie bei der organisatorischen Vorbereitung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen von der Forderungsaufstellung bis zur Vorbereitung gerichtlicher Dokumente.


Hierzu gehören beispielsweise:

  • Vorbereitung von Unterlagen für Anwälte oder Gerichte
  • Strukturierung von Rechnungen und Nachweisen
  • Unterstützung bei Formularen und Schriftverkehr
  • Erstellung von Forderungsübersichten
  • Dokumentation offener Forderungen
  • Vorbereitung von Vollstreckungsunterlagen

uvm.


Hinweis

Wir bieten keine Rechtsberatung und keine gerichtliche Vertretung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an. Rechtliche Prüfungen und Vertretungen erfolgen ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte oder entsprechend befugte Stellen.


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