Mo., 11 Mai 2026
/Deutsche Staatsbürgerschaft & Einbürgerung
Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Teil 3
Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch beziehungsweise Einspruch ein, wird die Angelegenheit in der Regel an das zuständige Streitgericht abgegeben.
1. Widerspruch ./. Einspruch
Widerspruch (gegen Mahnbescheid):
Einspruch (gegen Vollstreckungsbescheid):
Wenn Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurden, endet die Zuständigkeit des zentralen Mahngerichts.
Klageverfahren
Im Rahmen eines Klageverfahrens muss die Forderung ausführlich begründet und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Hierzu gehören beispielsweise:
Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und setzt dem Gegner Fristen zur Stellungnahme. Je nach Verfahren kann anschließend ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfinden. In bestimmten Fällen erfolgt auch eine Beweisaufnahme.
Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht durch Urteil oder Beschluss.
Zuständigkeit der Gerichte
Welche Gerichte zuständig sind, richtet sich insbesondere nach dem Streitwert der Forderung.
Amtsgericht
Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Es ist kein Anwalt vorgeschrieben.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um sich in dem Termin zu verständigen, können Sie vor dem Termin mitteilen, dass Sie einen Dolmetscher benötigen.
Landgericht
Vor dem Landgericht besteht die Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Zwangsvollstreckung
Liegt ein vollstreckbarer Titel vor wie zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil, kann die Forderung zwangsweise durchgesetzt werden.
Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:
Ziel ist es, die offene Forderung durchzusetzen, damit Sie an ihr Geld kommen.
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Sie bei der organisatorischen Vorbereitung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen von der Forderungsaufstellung bis zur Vorbereitung gerichtlicher Dokumente.
Hierzu gehören beispielsweise:
uvm.
Hinweis
Wir bieten keine Rechtsberatung und keine gerichtliche Vertretung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an. Rechtliche Prüfungen und Vertretungen erfolgen ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte oder entsprechend befugte Stellen.
Mo., 11 Mai 2026
/Deutsche Staatsbürgerschaft & Einbürgerung
Mo., 11 Mai 2026
/Forderungseintreibung
Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Teil 2
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