Mi., 27 Mai 2026
/Krankenversicherung
Einmal in Deutschland angekommen, stehen Arbeitnehmer vor neuen Herausforderungen: Was passiert bei Krankheit? Wie funktioniert die Elternzeit? Und welche Ansprüche bestehen bei Arbeitslosigkeit? Dieser Artikel klärt Ihre Rechte in schwierigen Situationen.
Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, benötigt zwingend eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese muss dem Arbeitgeber zeitnah vorliegen (heute meist elektronisch übermittelt).
Damit Sie Ihr Gehalt weiter erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für maximal sechs Wochen weiter. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld (in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, maximal 90 % des Netto). Ein separater Antrag ist hierfür meist nicht nötig.
Eltern haben das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. In dieser Zeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Elternzeit wird kein Lohn gezahlt, aber Sie können Elterngeld beantragen.
Das Elterngeld im Detail:
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.
Ordentliche Kündigung: Erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen.
Außerordentliche Kündigung: Ist eine fristlose Kündigung, die nur bei einem „wichtigen Grund" (z. B. Diebstahl, schwere Pflichtverletzung) möglich ist.
Die Rolle der Abmahnung Bevor gekündigt wird, erfolgt oft eine Abmahnung. Sie dient als Warnung und gibt Ihnen die Chance, Ihr Verhalten zu korrigieren. Typische Gründe sind:
Bei besonders schweren Verstößen kann jedoch auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
Verlieren Sie Ihren Job, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten.
Bürgergeld (Grundsicherung) Das Bürgergeld hat das frühere ALG II ersetzt. Es sichert den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen mit geringem Einkommen.
Wir wissen, dass bürokratische Hürden stressig sein können. Als Ihr Partner für rumänische Arbeitnehmer in Deutschland bieten wir:
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