Sicherheit im Arbeitsalltag: Krankheit, Elternzeit und Arbeitslosigkeit
Mi., 13 Mai 2026
Arbeitsrecht

Sicherheit im Arbeitsalltag: Krankheit, Elternzeit und Arbeitslosigkeit


Einmal in Deutschland angekommen, stehen Arbeitnehmer vor neuen Herausforderungen: Was passiert bei Krankheit? Wie funktioniert die Elternzeit? Und welche Ansprüche bestehen bei Arbeitslosigkeit? Dieser Artikel klärt Ihre Rechte in schwierigen Situationen.


Krankheit und Entgeltfortzahlung


Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, benötigt zwingend eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese muss dem Arbeitgeber zeitnah vorliegen (heute meist elektronisch übermittelt).


Damit Sie Ihr Gehalt weiter erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Beschäftigung seit mindestens vier Wochen.
  • Ordnungsgemäße Krankmeldung.

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für maximal sechs Wochen weiter. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld (in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, maximal 90 % des Netto). Ein separater Antrag ist hierfür meist nicht nötig.


Elternzeit und Elterngeld


Eltern haben das Recht, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. In dieser Zeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Elternzeit wird kein Lohn gezahlt, aber Sie können Elterngeld beantragen.


Das Elterngeld im Detail:


  • Es soll fehlendes Einkommen nach der Geburt ausgleichen.
  • Höhe: Ca. 65 % des vorherigen Einkommens (bei höherem Einkommen) bis zu 100 % (bei niedrigerem Einkommen).
  • Dauer: Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate bezogen werden.
  • Auch Personen ohne vorheriges Einkommen (z. B. Studierende) erhalten ein Mindestelterngeld. Zudem gibt es oft einen Geschwisterbonus.

Abmahnung und Kündigung


Das deutsche Recht unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.


Ordentliche Kündigung: Erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen.

Außerordentliche Kündigung: Ist eine fristlose Kündigung, die nur bei einem „wichtigen Grund" (z. B. Diebstahl, schwere Pflichtverletzung) möglich ist.


Die Rolle der Abmahnung Bevor gekündigt wird, erfolgt oft eine Abmahnung. Sie dient als Warnung und gibt Ihnen die Chance, Ihr Verhalten zu korrigieren. Typische Gründe sind:


  • Wiederholte Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen.
  • Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.

Bei besonders schweren Verstößen kann jedoch auch ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.


Arbeitslosigkeit und Bürgergeld


Verlieren Sie Ihren Job, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten.


  • Voraussetzungen: Keine Beschäftigung, persönliche Meldung beim Arbeitsamt und mindestens 12 Monate Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung.
  • Höhe: In der Regel 60 % des vorherigen Nettoeinkommens (bei Kindern 67 %).
  • Dauer: Normalerweise 12 Monate (für Arbeitnehmer über 50 Jahre bis zu 24 Monate). Auch Zeiten in anderen EU-Ländern können angerechnet werden.

Bürgergeld (Grundsicherung) Das Bürgergeld hat das frühere ALG II ersetzt. Es sichert den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen mit geringem Einkommen.


  • Voraussetzung ist Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit.
  • Der Antrag muss aktiv beim Jobcenter gestellt werden.
  • Auch EU-Bürger können unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben.

Wie wir Sie unterstützen


Wir wissen, dass bürokratische Hürden stressig sein können. Als Ihr Partner für rumänische Arbeitnehmer in Deutschland bieten wir:


  • Unterstützung bei Anträgen für Elterngeld, Arbeitslosengeld und Bürgergeld.
  • Dolmetscherdienste bei Konflikten, Abmahnungen oder Kündigungen.
  • Hilfe beim Verstehen Ihrer Rechte in Krisensituationen.

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, damit Sie sich in Deutschland sicher und rechtlich abgesichert fühlen.


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