Arbeitsrecht
Di., 21 Apr 2026
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


Arbeitsrecht / Arbeitslosigkeit in DE

  • Arbeitssuche, Bewerbung
  • Arbeitsvertrag Klauseln
  • Befristung, Teilzeit, Elternzeit
  • AU, Entgeltfortzahlung
  • Abmahnung und Kündigung, Aufhebungsverträge
  • Arbeitslosigkeit, ALG I, ALG II

Arbeitssuche / Bewerbung

  • Bundesagentur für Arbeit hilft bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung
  • Deutschkurse / Integrationskurse möglich
  • Übersetzungen von Dokumenten, Zeugnissen und ausländischen Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen
  • Informationen über Berufe; Weiterbildungen; Qualifizierungen leicht einzuholen
  • Bewerbungen online oder per Mail üblich in DE
  • Anschrieben; Lebenslauf; Zeugnisse
  • Vorstellungsgespräch (ggf. Dolmetscher)
  • Bei Wohnsitz im Ausland kann der potenzielle Arbeitgeber Auslagen für Anreise übernehmen; ggf. Vorstellungsgespräch online

Arbeitsvertrag / Klauseln

  • Vertragsfreiheit zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer
  • Schutzvorschriften für Arbeitnehmer
  • Immer auf schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen; keine mündlichen Nebenabreden
  • Besonders beachten und prüfen:
  1. Tätigkeitsbeschreibung
  2. Lohn; Gehalt
  3. Überstunden
  4. Sonderzahlungen
  5. Wettbewerbsverbote
  6. Probezeit und Befristung
  7. Vertragsstrafen und Haftung

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist
  • Bei einem Jobwechsel im laufenden Jahr kann ein anteiliger Anspruch auf Weihnachtsgeld vom vorherigen Arbeitgeber bestehen (laut Bundesarbeitsgericht)
  • Weihnachtsgeld darf gekürzt werden, z. B. bei Elternzeit oder längerer Krankheit, sofern dies rechtlich zulässig ist

Befristung / Teilzeit / Elternzeit

  • Arbeitsverträge können befristet sowie unbefristet abgeschlossen werden
  • Unbefristet? Kündigung oder Aufhebungsvertrag notwendig
  • Unbefristet? Vertrag endet mit Ablauf der Frist
  • Befristungen mit Angabe des Zeitraums sowie Angabe eines bestimmten Zwecks (Krankheitsvertretung z.B.) möglich
  • Befristung mit sachlichem Grund möglich
  • Befristung ohne sachlichen Grund nur möglich, wenn Neueinstellung und maximal zwei Jahre und höchstens dreimalige Verlängerung
  • Sollte der Befristung unwirksam sein, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet
  • Teilzeitarbeit kann immer beantragt werden
  • Elternzeit kann bis zu drei Jahren beantragt werden (Freistellung)
  • Teilzeitanspruch nach Rückkehr aus Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen
  • Während Elternzeit erhält man keinen Lohn; Elterngeld kann beantragt werden
  • Besonderer Kündigungsschutz während Elternzeit
  • Elternzeit ist in jedem Arbeitsverhältnis möglich (Teilzeit, Minijob, etc.)
  • Voraussetzung ist Arbeit in Deutschland oder Arbeitsvertrag nach deutschem Recht
  • Selbstständige, Geschäftsführer von Personen- und Kapitalgesellschaften, Hausfrauen- und Männer, Studenten, Schüler und Arbeitslose können keine Elternzeit bekommen

Elterngeld

  • Gleicht fehlendes Einkommen aus
  • Basiselterngeld für 14 Monate möglich
  • Höhe richtet sich nach Einkommen vor der Geburt des Kindes
  • Hohes Einkommen = 65 % des Voreinkommens
  • Niedriges Einkommen = 100 % des Voreinkommens
  • Mindestelterngeld erhalten alle, auch Hausfrauen, Studierende etc.
  • Geschwisterbonus iHv 10 % (mind. 75 €)
  • Elterngeld wird auf Bürgergeld angerechnet

AU / Entgeltfortzahlung

  • Ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit für Anspruch auch Lohnfortzahlung und Krankengeld
  • AU = Aufgrund von Krankheit Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können
  • Erst- und Folgebescheinigungen möglich (idR maximal zwei Wochen)
  • AU muss beim Arbeitsgeber eingereicht werden (mittlerweile elektronische Übermittlung durch die Ärzte); spätestens am dritten Tag (Sonderregelung möglich)
  • Voraussetzung: Job wird seit mindestens vier Wochen ausgeführt
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen
  • Anspruch gilt für jede neue Erkrankung
  • AB der siebten Woche springt die Krankenkasse ein; Krankengeld
  • FHHöhe Höhe des Krankengelds beträgt 70 % des Bruttoverdienstes; max. 90 % des Nettoverdienstes
  • ANtrag ist Antrag ist nicht notwendig

Abmahnung / Kündigung

  • Außerordentliche Kündigung und ordentliche Kündigung möglich
  • Außerordentliche Kündigung = Fristlos (wichtiger Grund notwendig wie z.B. betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Gründe)
  • Ordentliche Kündigung = Unter Fristeinhaltung
  • Milderes Mittel: Abmahnung
  • Abmahnung = Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer (z.B. Arbeitszeitverstöße)
  • Auf Abmahnung folgt eine Kündigung, wenn ein Wiederholungsfall vorliegt
  • In Ausnahmefällen ist Kündigung auch ohne Abmahnung möglich; bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen
  • Abmahnung ist die Möglichkeit, sein Verhalten zukünftig zu ändern
  • Teilzeit
  •  Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit seit 2001
  •  Seit 2019 zusätzlich Anspruch auf befristete Brückenteilzeit
  •  Voraussetzung: mindestens 6 Monate Beschäftigung
  •  Betrieb muss mehr als 15 Mitarbeitende haben (für Brückenteilzeit: mehr als 45)
  •  Antrag auf Teilzeit mindestens 3 Monate vorher in Textform stellen
  •  Arbeitgeber muss Wunsch erörtern und innerhalb eines Monats schriftlich reagieren
  •  Ablehnung nur bei erheblichen betrieblichen Gründen zulässig
  •  Teilzeitarbeit muss bei entsprechender Eignung ausgeschrieben werden
  •  Mitarbeitende müssen über passende freie Stellen informiert werden

Arbeitslosigkeit / ALG I / ALG II

Arbeitslosengeld Voraussetzungen:

  • Ohne Beschäftigung
  • Arbeitslos gemeldet
  • Mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert

Berechnung auf Grundlage des Brutto-Arbeitsentgelts der vergangenen 12 Monate.

Arbeitslosengeld beträgt 60 % des Leistungsentgelts.

Jünger als 50 Jahre? Maximal 12 Monate Arbeitslosengeld

Älter als 50 Jahre? Anspruchsdauer steigt in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate

Arbeitslosengeld wird ebenfalls gezahlt, wenn zuvor im Ausland gearbeitet wurde. Berücksichtigt werden hier die Länder der EU, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Voraussetzung grundsätzlich: Nach Rückkehr nach Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet.

Arbeitslosengeld aus Deutschland kann auch im Ausland bezogen werden, wenn:

  • Sie in Deutschland arbeitslos gemeldet sind
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder in der EU, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
  • Vor Ausreise Wartefrist (mind. 4 Wochen) eingehalten

Deutsches Arbeitslosengeld kann höchstens 3 Monate, unter Umständen bis zu 6 Monate bezogen werden und muss vor Ausreise beantragt werden.


Bürgergeld ersetzte ALG II

  • Grundeinkommen bzw. Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen
  • Regelsatz für Alleinstehende beträgt 502 €
  • Auszahlung erfolgt am letzten Werktag des Vormonats
  • Im ersten Jahr des Bezugs darf die ehem. Wohnung bewohnt bleiben; Wohnungskosten werden übernommen; sowie Nebenkosten; Heizkosten werden selbst getragen
  • Für die Zukunft gibt es Richtwerte; Wohnung muss „angemessen“ sein
  • Vermögen bis zu 40.000,00 € möglich; keine Anrechnung; gilt nur im ersten Jahr

Voraussetzungen für Bürgergeld:

  • Bedürftigkeit
  • Grundsätzliche Erwerbsfähigkeit
  • Im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld
  • Erreichbarkeit für das Jobcenter

Antrag muss gestellt werden!

  • EU-Bürger nach fünfjährigem Aufenthalt Anspruch auf Bürgergeld, sofern sie weder in D arbeiten, noch durch ehem. Sozialversicherungspflichtigen Job Ansprüche aus der Sozialversicherung geltend machen können

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