Mi., 27 Mai 2026
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In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Welche Steuerklasse gilt, hängt unter anderem vom Familienstand, der Anzahl der Kinder oder mehreren Beschäftigungen ab. Die richtige Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird.
Steuerklasse I – Für Alleinstehende
Die Steuerklasse I gilt für ledige, geschiedene, dauerhaft getrenntlebende oder verwitwete Personen ohne Kinder. Sie ist die häufigste Steuerklasse für alleinstehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Steuerklasse II – Für Alleinerziehende
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind können die Steuerklasse II nutzen. Diese Steuerklasse enthält einen zusätzlichen Entlastungsbetrag, der die finanzielle Belastung für Alleinerziehende reduzieren soll.
Steuerklasse III – Weniger Abzüge bei höherem Einkommen
Die Steuerklasse III wird häufig von verheirateten Paaren gewählt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dadurch fallen beim besserverdienenden Partner geringere monatliche Steuerabzüge an.
In den meisten Fällen wird die Steuerklasse III mit der Steuerklasse V kombiniert.
Steuerklasse IV – Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen werden normalerweise automatisch in die Steuerklasse IV eingeteilt. Diese Kombination sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Steuerabzüge.
Steuerklasse IV mit Faktor – Gerechtere Verteilung
Die Steuerklasse IV mit Faktor ist eine besondere Variante für Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Das sogenannte Faktorverfahren verteilt die voraussichtliche Jahressteuer bereits monatlich möglichst genau auf beide Partner.
Dadurch können hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung oft vermieden werden.
Steuerklasse V – Ergänzung zu Steuerklasse III
Die Steuerklasse V wird meist zusammen mit Steuerklasse III genutzt. Sie gilt in der Regel für den Partner mit dem geringeren Einkommen. Hier sind die monatlichen Steuerabzüge deutlich höher.
Steuerklasse VI – Für einen zweiten Job
Wer neben seinem Hauptjob noch eine weitere steuerpflichtige Beschäftigung hat, wird für den zweiten Job in Steuerklasse VI eingeteilt. In dieser Steuerklasse gibt es keine Freibeträge, weshalb die höchsten Steuerabzüge anfallen.
Nach einer Heirat werden Ehepartner automatisch der Steuerklasse IV zugeordnet. Paare können jedoch eine andere Kombination wählen, wenn diese finanziell günstiger ist.
Mögliche Kombinationen sind:
Steuerklasse III und V
Diese Kombination eignet sich häufig, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse IV mit Faktor
Diese Variante bietet eine gerechtere monatliche Verteilung der Steuerlast und kann spätere Nachzahlungen reduzieren.
Ein Wechsel der Steuerklasse ist in verschiedenen Situationen möglich, zum Beispiel bei:
Seit 2020 kann die Steuerklasse auch mehrmals pro Jahr geändert werden.
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge, jedoch nicht die endgültige jährliche Steuerlast. Diese wird erst mit der Einkommensteuererklärung berechnet.
Je nach Situation kann es später zu einer Steuerrückerstattung oder Nachzahlung kommen.
Außerdem wirkt sich die Steuerklasse auf bestimmte Sozialleistungen aus, beispielsweise:
Steuerklasse I
Geeignet für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder.
Steuerklasse II
Für Alleinerziehende mit steuerlichem Entlastungsbetrag.
Steuerklassen III und V
Für Ehepaare mit deutlichem Einkommensunterschied.
Steuerklasse IV
Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen.
Steuerklasse IV mit Faktor
Für Paare, die Nachzahlungen vermeiden möchten.
Steuerklasse VI
Für Arbeitnehmer mit einem zweiten steuerpflichtigen Job.
Die Wahl der richtigen Steuerklasse sollte immer zur persönlichen Lebens- und Einkommenssituation passen. Eine passende Kombination kann helfen, monatlich mehr Netto zu erhalten und spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Besonders bei Heirat, Jobwechsel oder mehreren Beschäftigungen empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Mi., 27 Mai 2026
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